Gesuchsformular
Eine Familie kann das Gesuch gemeinsam einreichen. Das Formular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist bei der Wohngemeinde erhältlich.
Dokument über den aktuellen Personenstand
Der Auszug aus dem Zivilstandsregister ist beim zuständigen Zivilstandsamt erhältlich. Wenn Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen sind, müssen Sie beim Zivilstandsamt eine Registrierung beantragen. Sie können das Einbürgerungsgesuch erst nach der Registrierung stellen.
Fotokopie des Ausländerausweises
Es ist eine gültige C-Bewilligung erforderlich. Bitte vergessen Sie nicht, die vordere und die hintere Seite des Ausweises zu kopieren.
Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte
Wohnsitzbestätigungen im Original
Die Wohnsitzbestätigung muss den Zeitraum von mindestens 10 Jahren abdecken. Für Kinder, die im Gesuch der Eltern miteinbezogen sind, genügt eine aktuelle Wohnsitzbestätigung. Die Bestätigung ist bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Wohngemeinde erhältlich. Bei der ordentlichen Einbürgerung werden 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (3 Jahre davon in den letzten 5 Jahren) und 3 Jahre Wohnsitz in der heutigen Wohngemeinde verlangt.
Hinweis: Der Aufenthalt in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen. Der Aufenthalt in der Schweiz mit einer F-Bewilligung zählt nur zur Hälfte. Der Aufenthalt mit einer N- oder L-Bewilligung zählt nicht.
Auszug aus dem Betreibungsregister im Original
Der Betreibungsregisterauszug muss den Zeitraum der letzten 5 Jahre abdecken. Der Auszug muss erst am dem 18. Geburtstag eingereicht werden und ist beim zuständigen Betreibungsamt oder online auf betreibungsschalter.ch erhältlich.
Bescheinigung des Steueramts
Diese Bescheinigung muss ebenfalls den Zeitraum der letzten 5 Jahre abdecken. Die Bescheinigung muss erst ab dem 18. Geburtstag eingereicht werden und ist bei der Wohngemeinde erhältlich. Sie müssen das Formular vom Gemeindesteueramt ausfüllen und stempeln lassen.
Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- Bei einer Anstellung: Arbeitgeberbestätigung
- Bei Selbständigkeit: Kopie der aktuellsten Steuererklärung
- Bei Aus- oder Weiterbildung: Bestätigung der Aus- oder Weiterbildung
- Bei Kindergarten- oder Schulbesuch: Aktuelle Bestätigung der Schule oder Kopie des Schulzeugnisses
Bescheinigung der Sozialhilfestelle
Sie müssen einen allfälligen Bezug von Sozialhilfe ausweisen. Für die Einbürgerung dürfen Sie innerhalb der letzten 10 Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Sie erhalten das Formular bei Ihrer Wohngemeinde und müssen das Formular von der Sozialhilfestelle ausfüllen und stempeln lassen.
Wichtig zu wissen: Hier werden die persönlichen Verhältnisse einer Person berücksichtigt. Wenn Sie aufgrund von Erwerbsarmut oder Wahrnehmung familiärer Betreuungsarbeit Sozialhilfe bezogen haben, kann eine Ausnahme gemacht werden. Erwerbsarmut liegt beispielsweise vor, wenn Sie während der Corona-Pandemie wegen Kurzarbeit nur 80% Ihres Lohnes erhalten haben und deshalb ergänzend Sozialhilfe beanspruchen mussten. Das Staatssekretariat für Migration empfiehlt, die ausserordentlichen Umstände durch die Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass Betroffene keine Nachteile aus einer coronabedingten Situation erleiden.
Sprachnachweis
Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie sich mündlich und schriftlich in Deutsch verständigen können. Diesen Nachweis müssen Sie bereits vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs erbringen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Sie können den Nachweis mit diesen Dokumenten erbringen:
- Sprachnachweis gemäss fide (Referenzniveau mündlich B1 und schriftlich A2) oder
- Schulbestätigung oder -zeugnisse über den Besuch der obligatorischen Schule in deutscher Sprache während mindestens 5 Jahren oder
- Zeugnis über einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache, z.B. Lehrabschluss, Gymnasium, Hochschulabschluss.
Nachweis der Grundkenntnisse über die Schweiz
Diesen Nachweis müssen Sie bereits vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs erbringen. Die staatsbürgerlichen Kenntnisse werden mittels eines staatsbürgerlichen Tests erhoben. Ohne bestandenen Test kann das Einbürgerungsgesuch nicht eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.