Vorgehen

Wie ist der Ablauf?

  1. Sie gehen zu Ihrer Wohngemeinde.
  2. Die Wohngemeinde prüft die Voraussetzungen und bespricht mit Ihnen das Vorgehen.
  3. Das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde stellt Ihnen die Registrierung im schweizerischen Personenstandsregister aus.
  4. Die Gemeinde macht weitere Prüfungen, inklusive Staatskundetest und fordert bei Ihnen ev. einen Sprachtest ein.
  5. Sie beschaffen sich alle Unterlagen für das Gesuch.
  6. Sie reichen das Gesuch bei Ihrer Gemeinde ein.
  7. Die Gemeinde stellt Rechnung für einen Kostenvorschuss.
  8. Die Gemeinde macht eine Vorprüfung und publiziert Ihren Antrag im amtlichen Anzeiger.
  9. Die Gemeinde lädt Sie zu einem Gespräch ein, um Ihre Integration zu prüfen.
  10. Der Gemeinderat, die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat entscheidet über Ihre Einbürgerung in der Gemeinde.
  11. Die Gemeinde schickt Ihr Gesuch an den Kanton.
  12. Der Kanton stellt Ihnen eine Rechnung für den Kostenvorschuss.
  13. Der Kanton prüft Ihre Einbürgerung erneut.
  14. Der Kanton stellt Antrag an den Bund.
  15. Der Bund erteilt Ihnen das Bürgerrecht der Schweiz und gibt Ihr Gesuch zurück an den Kanton.
  16. Die Kantonale Einbürgerungskommission und der Grosse Rat entscheiden über Ihr Gesuch und erteilen das Kantonale Bürgerrecht.
  17. Der Kanton informiert Sie über Ihre Einbürgerung.
  18. Sie können den Schweizer Pass beantragen.
  19. Gemeinde, Kanton und Bund stellen eine Schlussrechnung.