- Sie gehen zu Ihrer Wohngemeinde.
- Die Wohngemeinde prüft die Voraussetzungen und bespricht mit Ihnen das Vorgehen.
- Das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde stellt Ihnen die Registrierung im schweizerischen Personenstandsregister aus.
- Die Gemeinde macht weitere Prüfungen, inklusive Staatskundetest und fordert bei Ihnen ev. einen Sprachtest ein.
- Sie beschaffen sich alle Unterlagen für das Gesuch.
- Sie reichen das Gesuch bei Ihrer Gemeinde ein.
- Die Gemeinde stellt Rechnung für einen Kostenvorschuss.
- Die Gemeinde macht eine Vorprüfung und publiziert Ihren Antrag im amtlichen Anzeiger.
- Die Gemeinde lädt Sie zu einem Gespräch ein, um Ihre Integration zu prüfen.
- Der Gemeinderat, die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat entscheidet über Ihre Einbürgerung in der Gemeinde.
- Die Gemeinde schickt Ihr Gesuch an den Kanton.
- Der Kanton stellt Ihnen eine Rechnung für den Kostenvorschuss.
- Der Kanton prüft Ihre Einbürgerung erneut.
- Der Kanton stellt Antrag an den Bund.
- Der Bund erteilt Ihnen das Bürgerrecht der Schweiz und gibt Ihr Gesuch zurück an den Kanton.
- Die Kantonale Einbürgerungskommission und der Grosse Rat entscheiden über Ihr Gesuch und erteilen das Kantonale Bürgerrecht.
- Der Kanton informiert Sie über Ihre Einbürgerung.
- Sie können den Schweizer Pass beantragen.
- Gemeinde, Kanton und Bund stellen eine Schlussrechnung.
Vorgehen