Bei der Gemeinde:
- Fr. 1’500.00 für eine Einzelperson
- Fr. 750.00 für ein einbezogenes Kind ab 10 Jahren
Beim Kanton:
- Fr. 750.00 für eine Einzelperson
- Fr. 375.00 für ein einbezogenes Kind ab 10 Jahren
Beim Bund:
- Fr. 150.00 für ein Ehepaar mit oder ohne minderjährigen Kindern
- Fr. 100.00 für eine Einzelperson mit oder ohne minderjährigen Kindern
- Fr. 50.00 pro minderjährige Einzelperson
Rechnungsbeispiel einer Familie mit einem 7-jährigen und einem 11-jährigen Kind:
- Gemeinde: Fr. 3‘750.00 (zwei Erwachsene, ein Kind, das Kind unter 10 Jahren ist gratis)
- Kanton: Fr. 1‘875.00 (zwei Erwachsene, ein Kind, das Kind unter 10 Jahren ist gratis)
- Bund: Fr. 150.- (pauschal, Ehepaar mit Kindern)
- Total: Fr. 5‘775.00
Hinweis: Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt nur das Staatssekretariat für Migration eine Gebühr. Diese wird im Voraus eingefordert. Die Gebühr beträgt
Fr. 900.00 für Volljährige und Fr. 650.00 für Minderjährige.