Wenn Sie grundsätzlich das Recht haben, eingebürgert zu werden, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage, ob Sie auch die Integrationskriterien erfüllen. Eine Einbürgerung ist nur möglich, wenn Sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beachten die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung.
- Sie können sich im Alltag in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen.
- Sie nehmen am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teil.
- Sie fördern und unterstützen die Integration Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer eingetragenen Partnerin oder Ihres eingetragenen Partners oder Ihrer minderjährigen Kinder.
- Sie sind mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut. Dazu gehören die Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton Aargau und Ihre Gemeinde, sowie die Eingliederung in die schweizerische Gesellschaft. Ohne bestandenen staatsbürgerlichen Test kann das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung nicht eingereicht werden.